DER E-BEFUND AUS MEISTERHAND
Wir sind als Elektroinstallationsbetrieb spezialisiert auf Elektrobefunde aller Art und Größe. Ob Privathaushalt, Büro- und Industrieanlagen. Die Vorgangsweise bei Überprüfung einer elektrischen Anlage erfolgt immer nach Absprache mit dem Kunden, um einen effizienten und reibungslosen Ablauf des Elektrobefunds für den Kunden zu Gewährleisten (z.B. notwendige Stromabschaltungen werden auch zu späterer Stunde getätigt).
AC electrics GmbH prüft ordnungsgemäß nach ÖVE/ÖNORM E 8101.
Der Personen- und Sachschutz zählt für uns zu den wichtigsten Aufgaben, wodurch die Einhaltung dieser Vorschriften für uns höchste Priorität hat!
Erstprüfung
Wiederkehrende Prüfung
Außerordentliche Prüfung
ERSTPRÜFUNG ELEKTRISCHER ANLAGEN
Jede elektrische Anlage muss vor Inbetriebnahme geprüft werden, um einen reibungslosen und vorallem sicheren Betrieb zu gewährleisten.
Es muss vor der Inbetriebnahme festgestellt und nachgewiesen werden, dass sie den Anforderungen der jeweils zutreffenden technischen Bestimmungen erfüllt.
Durch unser fachkompetentes Personal Prüfen wir ebenfalls Anlagen die nicht von unserem Unternehmen errichtet wurden. Solch Überprüfungen nehmen zwar mehr Zeit in Anspruch als Anlagen die unser Unternehmen errichtet hat, jedoch wird die Arbeit anderer sorgfältig auf die aktuellen Elektrotechnik Normen überprüft. Diese Sorgfalt ist uns ein großes Anliegen denn unsere Überprüfung ist Maßgeblich um einen Schutz von Mensch und Tier gegen elektrischen Schlag sowie Brandgefahr, etc. zu garantieren.
WIEDERKEHRENDE ÜBERPRÜFUNG ELEKTRISCHER ANLAGEN
Im Zuge der „Wiederkehrenden Prüfung“ ist die Anlage genau zu besichtigen, um in Verbindung mit Erproben und Messen den Nachweis zu erbringen, dass sie den gültigen Vorschriften entspricht.
Die Bestimmung der Häufigkeit „Wiederkehrender Prüfungen“ ist von der Art der Anlage, der Benutzungs- und Betriebsart, sowie der Wartungsintensität und den äußeren Einflüssen auf die Anlage abhängig und wird durch zuständigen Behörden festgelegt.
So sieht z.B. die Elektroschutzverordnung Prüfintervalle im Allgemeinen mit 5 Jahren vor.
Für Wohnungen oder Büros sieht die neue Richtlinie ÖVE/ÖNORM E 8101 bei Wiederkehrende Prüfungen einen Prüfintervall von längstens 10 Jahre vor.
AUßERORDENTLICHE ÜBERPRÜFUNG ELEKTRISCHER ANLAGEN
Eine „Außerordentliche Prüfung“ ist dann notwendig, wenn kein ordnungsgemäß geführtes Anlagenbuch in weiterem Sinne kein Prüfbericht vorliegt oder wesentliche Änderungen oder Erweiterungen an der Anlage durchgeführt wurden.
Die „Außerordentliche Prüfung“ entspricht im wesentlichen einer Erstprüfung.
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Unsere Leitungen sind Montag bis Freitag 7:00 – 16:30 für allgemeine Anfragen geöffnet.
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